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Reisverzekering

Dieser Artikel beschreibt die Reiseversicherung wie in Die Niederlande ist üblich.

EIN Reiseversicherung ist ein Versicherung gegen Beschädigung entstanden während Reisen. Normalerweise deckt die Reiseversicherung nur Ferien, also nein Geschäftsreisen. Die Reiseversicherung ist gedeckt durch die Nichtlebensversicherung.

Reiseversicherungen dienen in erster Linie als Ergänzung zu den bereits abgeschlossenen Versicherungen, insbesondere der Krankenversicherung, Hausratsversicherung und Autoversicherung. Die Reiseversicherung bietet nur dann Schutz, wenn keine Deckung der zuvor abgeschlossenen Versicherungen besteht.

Arten von Reiseversicherungen

Reiseversicherungen gibt es in allen Formen und Größen. Die gängigsten Formen werden hier besprochen. Der Umfang der Abdeckung wird weiter unten in diesem Artikel besprochen.

Auslaufende Reiseversicherung

Diese Versicherung wird für die Dauer eines Urlaubs abgeschlossen. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Versicherungsbeginn, frühestens jedoch mit Reiseantritt. Der Versicherungsschutz endet am vereinbarten Enddatum oder bei früherer Heimreise.

Fortlaufende Reiseversicherung

Eine Vollkaskoversicherung ist eine ganzjährig gültige Versicherung. Der Versicherungsschutz besteht automatisch für jede Reise des Versicherten. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Antritt der Reise und endet mit der Heimreise. Im Übrigen muss die versicherte Person auf Reisen Die Niederlande immer eine Buchungsbestätigung aushändigen können.

Reisen Sie länger oder anders als üblich?

Es gibt einige speziell für Reisen mit Langzeitcharakter Versicherer die spezielle Versicherungen entwickelt haben. Im Gegensatz zur „normalen“ Reiseversicherung bieten diese Versicherungen auch Schutz für beispielsweise einen Working Holiday oder ein Praktikum.

Reiserücktrittsversicherung

Eine ganz andere Art der Reiseversicherung ist die Reiserücktrittsversicherung. Eine Reiserücktrittsversicherung deckt die Stornokosten, wenn die Reise nicht stattfinden kann, oder erstattet (einen Teil) des Reisepreises bei Reiseabbruch. Es muss natürlich eine überdachte Veranstaltung geben. Das bedeutet, dass die Stornierung oder Kündigung nur erstattet wird, wenn der Grund insbesondere im Versicherungsbedingungen Staat genannt. Es gibt auch eine absteigende und durchgehende Variante der Reiserücktrittsversicherung.

Reiserücktrittsversicherung

Eine Zusammenfassung der normalerweise behandelten Ereignisse. Konsultieren Sie immer die Versicherungsbedingungen!

  • Versterben, ernst Erkrankung oder ernst Unfallverletzung des Versicherten.
  • Tod, schwere Krankheit oder schwere Unfallverletzung von Familienmitglieder in dem 1. oder 2. Grad oder Mitbewohner des Versicherten.
  • Schwangerschaft des Versicherten oder Partner.
  • Sachschäden am Eigentum des Versicherten sind Miethaus oder die Firma, in der er arbeitet, und macht seine Anwesenheit dringend erforderlich.
  • Die unerwartete Verfügbarkeit einer Mietwohnung durch den Versicherten oder die unerwartete Lieferung einer Eigentumswohnung, jedoch frühestens 30 Tage vor Reiseantritt und spätestens 30 Tage nach Ende der Reise.
  • Ein medizinisch notwendiger Eingriff, den der Versicherte, sein Partner oder eine mit ihm lebende Person person Kind unerwartet erleben kann.
  • Tod, schwere Erkrankung oder schwere Unfallverletzung von im Ausland lebenden Personen, wodurch die beabsichtigte Unterbringung der versicherten Person bei diesen Personen nicht möglich ist.
  • Die Unfähigkeit des Versicherten, sich auf ärztlichen Rat einer obligatorischen Impfung für die Reise zu unterziehen.
  • Arbeitslosigkeit des Versicherten infolge einer unfreiwilligen Rücktritt.
  • Nach Arbeitslosigkeit des Versicherten, für die a Zahlung genießen, eine Beschäftigung von mindestens 20 Stunden pro Woche, für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten oder auf unbestimmte Zeit annehmen, die zu deren Erfüllung zum Zeitpunkt der Reise seine Anwesenheit erfordert.
  • Endgültige Auflösung der Ehe des Versicherten.
  • Das unerwartete Versäumnis, ohne Verschulden des Versicherten, eine notwendige Visa.
  • Der Ausfall des vom Versicherten zu benutzenden privaten Transportmittels, mit dem die Auslandsreise durchgeführt würde.
  • (Verschlechterung einer bestehenden) Krankheit oder Unfallverletzung eines Familienangehörigen 1. Grades, der daher dringend einer Betreuung durch den Versicherten bedarf und niemand anders als der Versicherte diese Betreuung leisten kann.
  • Verlust oder Diebstahl der für die Reise notwendigen Reisedokumente des Versicherten am Abreisetag.

Versicherte Personen

Die Reiseversicherung deckt die Reisen des Versicherten ab. Wer ist versichert? Politikplan erwähnen. Normalerweise kann man aus drei Gruppen wählen:

  • Single. Deckung für eine Person
  • EIN Erwachsene mit Kinder oder zwei Erwachsenen ist zu beachten, dass Kinder in der Regel versichert sind, solange sie zu Hause wohnen. Einige Versicherer erweitern dies um Studie Kinder, die nicht zu Hause leben
  • Familie, mit dem gleichen Kommentar über Kinder.

Abdeckungsbereich

In der Regel stehen zwei Abdeckungsgebiete zur Auswahl: Europa und Welt. Bei auslaufenden Reiseversicherungen können Sie sich manchmal auch für die Niederlande entscheiden. Europa bedeutet: Alle Länder in Europa, einschließlich Russland, Türkei und alle Länder rund um die Mittelmeer-.

Reiseversicherungsschutz

Die Reiseversicherung verfügt in der Regel über eine Grunddeckung, die um eine oder mehrere Zusatzdeckungen erweitert werden kann. Der Umfang der Grunddeckung kann von Versicherer zu Versicherer enorm variieren.

Geschäftsreise

Die Reisegrundversicherung kann Dienstreisen vom Versicherungsschutz ausschließen.

Gepäck

Gepäck ist der bekannteste Abschnitt. Das Gepäck ist gegen fast jedes Ereignis versichert. Bei durchgehender Reiseversicherung gilt in der Regel a eigenes Risiko ab ca. € 50,00. Das Gepäck ist dagegen Premier-Risiko versichert mit einem festen Höchstbetrag, in der Regel ca. 2.500,- €. Die Bedingungen beinhalten die Bestimmung, dass Gepäckdiebstahl nur erstattet wird, wenn „normale Vorsicht“ eingehalten wurde.

Extrakosten

Dieser Abschnitt deckt die zusätzlichen Kosten ab, die dem Versicherten bei Krankheit, Unfall oder Tod der versicherten Person, einer Reisebegleitung oder eines Familienmitglieds entstehen. Dies können zusätzliche Übernachtungskosten (man kann wegen Krankheit nicht nach Hause gehen) oder zusätzliche Reisekosten (durch Krankheit eines Familienmitglieds muss der Urlaub unterbrochen und ein teurerer Flug gebucht werden), a Gipsflug Zuhause oder eine Helikopterrettung.

medizinische Kosten

Mehr noch als die bereits beschriebenen Abschnitte ist der Abschnitt Krankheitskosten eine Ergänzung zu bestehenden Versicherungen, in diesem Fall a Krankenversicherung. Eine niederländische Krankenversicherung ist sogar obligatorisch, um diesen Abschnitt versichern zu können. Die Krankenkasse kennt die im Ausland begrenzte Deckung. In der Grundversicherung ist die Erstattung auf die in den Niederlanden üblichen Sätze begrenzt. In den Zusatzversicherungen wird diese oft auf 200% der niederländischen Tarife ausgedehnt.

siehe weiter unter Krankenversicherung

Die Versicherung des Krankheitskostenbereichs erweitert den Versicherungsschutz der Krankenversicherung auf eine unbegrenzte Deckung. Dies ist notwendig, da die Gesundheitskosten in den Niederlanden aufgrund staatlicher Subventionen relativ niedrig sind. Die Tarife für medizinische Behandlungen im Ausland können erheblich vom niederländischen Tarif abweichen. Für manche Behandlungen im Ausland gilt sogar das Zehnfache des niederländischen Tarifs.

Wintersport / Sondersport

Die Praxis von Wintersport und eine Reihe von anderen risikoerhöhenden Sportarten (wie z Gleitschirmfliegen, Rafting, Abseilen und Bergsteigen) ist bei einigen Versicherern ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass eventuelle Schäden während der Ausübung der ausgeschlossenen Sportart nicht von der Versicherung gedeckt sind. In diesem Fall kann die Mitversicherung des Wintersportbereichs eine Lösung bieten.

Geld

Geld ist in der Gepäckabteilung normalerweise ausgeschlossen. Dies war früher eine wichtige Deckung und hieß damals noch „Geld und Schecks“. Seit der Einführung des Debitkarte und Abschaffung der Schecks Bedeutung ist viel geringer. Schließlich nehmen die Menschen in der Regel viel weniger Bargeld mit. Reiseschecks sind bereits beim Kauf standardmäßig versichert. Die Abdeckung für Geld ist in der Regel auf ca. 500,00 € begrenzt.

Fahrerassistenz

Dieser Abschnitt bietet nicht nur Deckung für Personenkraftwagens, aber auch für Wohnmobils, Motoren und Roller. Dieser Abschnitt umfasst unter anderem die Zahlung von Löhnen für Reparaturen am Straßenrand, den Versand von Teilen und die Mietkosten eines gleichwertigen Transportmittels, wenn eine Weiterfahrt nicht möglich ist. Die Teile selbst sind nicht abgedeckt.

Unfälle

Die Unfallkategorie bietet dem Versicherten oder seinen Angehörigen eine einmalige Zahlung für versterben oder dauerhafte Behinderung.

siehe weiter unter Unfallversicherung

Rechtsbeistand

Dem Versicherten entstehende Kosten für Rechtsberatung oder Rechtsbeistand werden erstattet. Diese Abdeckung ist oft eine sinnvolle Ergänzung zu den Rechtsschutz, da diese in der Regel nur innerhalb der Europäische Union bietet Deckung.

Notfallzentren

Eine versicherte Person kann rund um die Uhr eine Versicherungspolice in Anspruch nehmen Notfallzentrale. Die Notfallzentrale hilft den Versicherten bei allen möglichen Problemen, wie z.B. bei der Suche nach einem Krankenhaus oder Arzt, bei der Organisation der Heimreise, wenn die Reise unerwartet abgebrochen werden muss oder bei der Suche nach einer Garage.

siehe weiter unter Notfallzentrale

Einige bekannte Notrufzentralen: