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EIN banpost ist ein (meist) Steinpfahl, der die Grenze des banne (es Zuständigkeit) bezeichnet eine Stadt. Verbotsmasten markieren auch die Stadtgrenzen.
Das Zuständigkeit (der Bereich, in dem die Rechtsprechung angewendet) der Stadt hielt am Banpost.
Verbannung
„Verbot“ bedeutet „vertreiben“ oder „vertreiben“. Verboten Menschen durften nicht mehr in die Verbotsbereich (Zuständigkeit) kommen aus der jeweiligen Stadt. Sie wurden Exil oder Exil erwähnt. Von da an lebten diese Personen in Exil. Sie wurden 'verboten', indem sie den 'Fluch' aussprachen: a Urteil zu 'eliminieren', oder 'Exkommunikation'. Sie durften sich nicht mehr in dem durch Verbotspfosten markierten Bereich aufhalten. Verbotsposten befanden sich an oder nahe der Grenze des Verbotsgebiets.
Verbannung ist daher eine Form von Bestrafung, soll nicht mehr von jemandem belästigt werden. Bewegt er sich dennoch innerhalb der Verbote des Gebietes, aus dem er verbannt wurde, ist er strafbar und kann zum Beispiel Haft oder sogar die Todesstrafe zu bekommen.
Ein verwandtes Konzept ist Unerwünschte Person: eine solche Person ist in Ungnade gefallen. Anders als im Exil hat sich eine solche Person möglicherweise nie innerhalb der Verbotsgrenzen befunden. Es kommt vor, dass eine solche Person nach einigen Jahren "in der" Anmut' kommt, und ist willkommen zurück in die entsprechende Gerichtsbarkeit.
Standorte der Verbotsmasten
Durch Zusammenführen Gemeinden Verbotsposten sind oft verschwunden oder innerhalb der Stadtgrenzen zu liegen gekommen.
Alte Verbotsposten sind noch an den Rändern (dem ehemaligen Verbotsbereich von) zu finden. Amsterdam (Dorf Schlösser und Geuzenbos), Amstelveen: auf der Westseite des Amstel am Rande des Amsteldijk Nord (zwischen Hausnummern 65 und 67) und auch entlang der Amsterdamseweg in Amstelveen. Außerdem in Gouda (Hekendorp) und Alkmaar (Straße nach Bergen). In dem Nordholland Dorf Schardam ist immer noch einer Horn banpaal von 1761. Darauf ist es Waffe (sind fertig Einhorn mit Schild mit a Horn) um zu sehen; das Horn des Einhorns zeigt auf die Stadt. Ein zweiter Sperrmast der Stadt Hoorn befindet sich am Walingsdijk zwischen avenhorn und Ursem.
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Banpaal im Dorf Schlösser mit dem Wappen von Amsterdam und das Jahr 1794; im Hintergrund ist der Turm der St. Pankratius-Kirche

Inschrift auf Bannmast bei Amsterdam: "Terminus Proscriptiones. Uijtterste poles der exiles"

Banpaal entlang des Flusses Amstel in Amstelveen

Banpaal mit Einhorn von 1761 in Schardam
Siehe auch
Externe Links
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