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Swedex-arrest
Schwedex
Datum19. Januar 2010
ParteienSeda Kücükdeveci / Swedex GmbH & Co KG
AngelegenheitC-555/07[1][2]
KörperEuropäischer Gerichtshof
Adv.-Gen.Knochen[3]
VerfahrenVorabfrage aus Deutschland
Sprache des FallsDeutsche
Gesetzgebung§ 622 Abs. 2 BGB
VorschriftenEG-Vertrag, Richtlinie 2000/78/EWG[4]
ThemaAltersdiskriminierung, Kündigungsfrist
StattfindenJAR 2010/53

Es BeurteilungKücükdeveci/Swedex, oder kurz Swedex-Urteil ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Januar 2010 (Rs. C-555/07) zur Kündigungsfrist im deutschen Arbeitsrecht und zum Grundsatz der Nichtdiskriminierung aus Gründen des Alters.

Fall

Frau Kücükdeveci ist 28 Jahre alt und seit über 10 Jahren bei Swedex beschäftigt, als sie Rücktritt wird benachrichtigt.

In der gesetzlichen Regelung richtet sich die Kündigungsfrist nach der Beschäftigungsdauer, wobei der Zeitraum bis zum 25. Lebensjahr nicht mitgerechnet wird (§ 622 Abs. 2). BGB). Trotz eines zehnjährigen Vertrags mit in der Regel vier Monaten Kündigungsfrist hat sie nur eine Kündigungsfrist von einem Monat.

Mitarbeiter appelliert an die Gemeinschaftsrecht, insbesondere den Grundsatz der Nichtdiskriminierung aufgrund des Alters im Arbeitsverhältnis.

Prozess

Beim Arbeidsgericht Mönchengladbach findet sich der Arbeitnehmer im Recht. Im Beschwerde der Fall geht an das Landesarbeitsgericht Düsseldorf, das den Europäischen Gerichtshof um Vorabentscheidung ersucht.

Rechtsfragen

  • Verstößt die kürzere Kündigungsfrist aufgrund von Altersdiskriminierung gegen das Gemeinschaftsrecht? (Ja.)
  • Direkte Auswirkung?

Gerichtsentscheidung

  • Eine solche Rechtsvorschrift verstößt gegen das Gemeinschaftsrecht, nämlich gegen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung aus Gründen des Alters.
  • Dass ein nationales Gericht erforderlichenfalls alle nationalen Rechtsvorschriften außer Acht lassen muss, die diesem Grundsatz zuwiderlaufen. Also die Wirkung des Gemeinschaftsrechts.