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Arrest Brennerpas
Brennerpass
Datum26. Juni 2003
ParteienEugen Schmidberger, Internationale Transporte und Planzüge / Republik Österreich
AngelegenheitC-112/00
KörperGerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
RichterG. C. Rodriguez Iglesias, J.-P. Puissochet, M.H.M.J.F.C. Wathelet, R. Schintgen, C. Gulmann, D.A.O. Edward, P. Jann, V. Skouris, F. Macken, N. Colneric, S. von Bahr, J.N. Cunha Rodrigues, A. Rosas
Adv.-Gen.F. G. Jacobs[1]
Art des Falleszivil/EG
VerfahrenVorabfrage aus Österreich
Sprache des FallsDeutsche
VorschriftenEG-Vertrag
Kunst. 10 und 11 EMRK
Themafreier Warenverkehr vs. Redefreiheit
Stattfindenjr. 2003, s. 5659
AA 2003, s. 875, m.nt.K.J.M. Mortelmans
ECLIA  ECLI:EU:C:2003:333
Brennerpass

Es BeurteilungBrennerpass ist eine Vorabentscheidung der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften vom 26. Juni 2003 (Rechtssache C-112/00), nach a Blockierung von der Autobahn auf der Brennerpass, ein wichtiger internationaler Transitroute, von einem österreichischen Umweltschutzverband. Die Vorlagefrage betrifft die Abwägung zweier Interessen bei der Entscheidungsfindung der österreichischen Behörden, nämlich: (1) der Namelijk freier Warenverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten und (2) die Redefreiheit.

Fall

Der Verein Transitforum Austria Tirol, a Umweltschutzverein, hat eine Manifestation am Freitag, 12. und Samstag, 13. Juni 1998 im Brennerpass organisiert, wobei die Autobahn für 30 Stunden für den gesamten Verkehr gesperrt wurde, diese Manifestation verlief reibungslos. Die österreichischen Behörden wurden rechtzeitig informiert (15.05.), die Verkehrssperre wurde rechtzeitig angekündigt und es gab Umleitungsstrecken angegeben. Die Organisation hatte die Medien kontaktiert, um deutsche, österreichische und italienische Verkehrsteilnehmer zu informieren.

Die österreichischen Behörden haben die Demonstration nicht mit der Begründung verhindert, dass Redefreiheit in diesem Fall sollte der freie Warenverkehr (zwischen den Mitgliedstaaten) überwiegen.

Schmidberger ist ein internationaler Transportunternehmen die sich hauptsächlich auf Transport zwischen Deutschland und Italien. Das Unternehmen erlitt durch die Straßensperre einen Schaden.

Prozessablauf

Schmidberger (Kläger) fordert Schadensersatz von der Republik Österreich, weil sie die Kundgebung oder zumindest die Straßenblockade am Brenner nicht verhindert habe. Nach Ansicht der Klägerin ist die Republik Österreich für eine gemeinschaftsrechtswidrige Behinderung des freien Warenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten verantwortlich. Eine Klarstellung der Regeln in der Urteil Spanische Erdbeeren würde (laut Klägerin) bedeuten, dass die österreichischen Behörden die Straßensperre hätten verhindern müssen.

Es Landgericht Innsbruck wies die Klage zurück. In dem Beschwerde ersucht das Oberlandesgericht den Europäischen Gerichtshof (im Folgenden: Gerichtshof) um Vorabentscheidung. Die Frage betrifft eine Abwägung zweier Interessen: (1) dem freien Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten und (2) dem Schutz der Grundrechte, insbesondere der Meinungs- und Versammlungsfreiheit, um die es hier geht.

Gerichtsentscheidung

Es hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, ob ein Mitgliedstaat gegen die Warenverkehrsfreiheit verstößt und ob er hier verantwortlich ist.

Der Gerichtshof entschied (...), dass die Zulassung zu diesem Treffen [am Brennerpass] ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Schutz der Grundrechte der Demonstranten und den Erfordernissen des freien Warenverkehrs hergestellt hat. Folglich kann den österreichischen Behörden kein Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht vorgeworfen werden, für den der betreffende Mitgliedstaat verantwortlich ist.

Fazit

Dieses Urteil ist ein wichtiges Urteil des Gerichtshofs zur Abwägung zweier Interessen: (1) dem freien Warenverkehr (zwischen den Mitgliedstaaten) versus (2) dem Schutz der Meinungsfreiheit als Grundrecht Österreichische Behörden, in denen der Meinungsfreiheit Vorrang eingeräumt wurde, verstieß nach Ansicht des Gerichtshofs nicht gegen das Gemeinschaftsrecht. Im Vergleich zum Urteil Spanische Erdbeeren die Art der Störung auf dem Brennerpass sei weniger schwerwiegend, während die österreichischen Behörden Maßnahmen ergriffen hätten, um die Störung des Straßenverkehrs soweit wie möglich zu begrenzen.